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   OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10   

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https://dejure.org/2011,10753
OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10 (https://dejure.org/2011,10753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.01.2011 - 12 W 296/10 (https://dejure.org/2011,10753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 12 W 296/10 (https://dejure.org/2011,10753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 GBO; § 876 S. 1 BGB; § 877 BGB
    Aus dem Schutzzweck der §§ 877, 876 BGB folgt das Nichterfordernis der Zustimmung eines Dritten im Falle der fehlenden Berührung seiner dinglichen Rechtsstellung durch die Änderung des Grundbuchs; Erfordernis der Zustimmung eines Dritten zur Grundbuchänderung im Falle der ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 876, 877; WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Kein Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers bei Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aus dem Schutzzweck der §§ 877, 876 BGB folgt das Nichterfordernis der Zustimmung eines Dritten im Falle der fehlenden Berührung seiner dinglichen Rechtsstellung durch die Änderung des Grundbuchs; Erfordernis der Zustimmung eines Dritten zur Grundbuchänderung im Falle der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 876, 877, GBO § 19, WEG § 8
    Zustimmung des Dritten i.S.d. §§ 877, 876 Satz 1 BGB ist unnötig, wenn seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird

  • notar-drkotz.de

    Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers zur Begründung von Wohnungseigentum

  • rechtspflegerforum.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufteilung in Wohnungseigentum: Zustimmung des Dritten nötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gläubigerzustimmung bei Aufteilung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Grundpfandrechtsgläubiger müssen der Begründung von Wohnungseigentum nicht zustimmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern zur einseitigen Begründung von Wohnungseigentum erforderlich! (IMR 2011, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 492
  • BeckRS 2011, 7289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10
    Wird das Grundstück, das mit dem Recht eines Dritten belastet ist, als Ganzes durch den Eigentümer in Wohnungseigentum aufgeteilt, ist eine Zustimmung des Dritten nicht erforderlich, weil sich an dem Haftungsobjekt als Ganzem nichts ändert und deshalb auch keine Schmälerung der Haftungsgrundlage eintritt (BGH NJW 1968, 499 [BGH 17.01.1968 - V ZB 9/67] ; OLG Frankfurt RPleger 1997, 374; BayObLG NJW 1958, 2016, 2017 [BGH 10.10.1958 - V ZR 90/58] ; Schneider ZNotP 2010, 299 ; Demharter, GBO, 27. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 17; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. § 8 Rn. 7; Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl. § 2 Rn. 23).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10

    Grundbucheintragung: Erforderlichkeit der Zustimmung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10
    Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG ist deshalb sachenrechtlich kein zutreffender Anknüpfungspunkt für ein eventuelles Zustimmungserfordernis Drittberechtigter ( KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10 ; MüKo/Commichau, BGB, 5. Aufl. § 8 WEG Rn. 9; Schneider ZNotP 2010, 299, 302 ; ders, ZNotP 2010, 387 ; a. A. Palandt//Bassenge, BGB, 70. Aufl. § 3 WEG Rn. 1; Kesseler NJW 2010, 2317, 2318; ders. NJOZ 2010, 1466).
  • BGH, 10.10.1958 - V ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10
    Wird das Grundstück, das mit dem Recht eines Dritten belastet ist, als Ganzes durch den Eigentümer in Wohnungseigentum aufgeteilt, ist eine Zustimmung des Dritten nicht erforderlich, weil sich an dem Haftungsobjekt als Ganzem nichts ändert und deshalb auch keine Schmälerung der Haftungsgrundlage eintritt (BGH NJW 1968, 499 [BGH 17.01.1968 - V ZB 9/67] ; OLG Frankfurt RPleger 1997, 374; BayObLG NJW 1958, 2016, 2017 [BGH 10.10.1958 - V ZR 90/58] ; Schneider ZNotP 2010, 299 ; Demharter, GBO, 27. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 17; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. § 8 Rn. 7; Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl. § 2 Rn. 23).
  • OLG München, 18.05.2011 - 34 Wx 220/11

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei

    Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254).

    Der Rechtsprechung des Kammergerichts (ihm folgend OLG Oldenburg vom 5.1.2011 = ZfIR 2011, 254) könne nicht beigetreten werden.

    9 c) Demgegenüber hält die Rechtsprechung (KG und OLG Oldenburg jeweils ZfIR 2011, 254; ferner Schneider ZNotP 2010, 299; Heinemann ZfIR 2011, 255 f.) auch nach der Novellierung daran fest, dass die Zustimmung Dritter im Sinn von § 877 i.V.m. § 876 Satz 1 BGB bei Teilung des Grundstücks durch den Eigentümer nicht notwendig ist.

  • OLG Celle, 04.05.2012 - 4 W 82/12

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandgläubiger zur Begründung von

    Die Oberlandesgerichte Oldenburg (BeckRS 2011, 07289) sowie München (ZfIR 2011, 571) und ihnen folgend kürzlich auch ausdrücklich der Bundesgerichtshof (BeckRS 2012, 06011) haben dagegen für den auch hier vorliegenden Fall, dass das Grundpfandrecht bis zur Teilung auf dem gesamten Grundstück lastet, die Zustimmung der Grundpfandgläubiger für nicht erforderlich erachtet.
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